Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologie Worms gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.
Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.
Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit Podologie Worms ein Dienstvertrag zustande. Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzbestimmungen.
Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben. Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich. Folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig.
Die Praxis stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist. Folglich ist zu beachten:
Terminabsagen haben 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Anruf zu erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, jedoch können Anrufer an allen Wochentagen den Anrufbeantworter benutzen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich.
Eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von 75% der Behandlungsbuchung werden geltend gemacht, wenn der Patient nicht zu einem Termin erscheint.
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Patient ohne eine Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung beim Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenen Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten.
Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis, oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Podologie Worms.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt Worms.
Podologie Worms
Küferstraße 9
67551 Worms-Pfeddersheim
Zwischen "Netto" und "Notar Dr Scheugenpflug" - gegenüber von "Tedi"
Telefon 06247 242 11 84
Mobil 0176 43 70 27 22
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